Haupinhalt
Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlungen
Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung
Die Einwohnergemeindeversammlung vom 14. Juni 2024 hat folgende Beschlüsse gefasst, die dem fakultativen Referendum unterstehen:
- Protokoll der Versammlung vom 16. November 2023
- Rechenschaftsbericht 2023
- Jahresrechnung 2023
- Verpflichtungskredit per CHF 390‘000.00 für die Erneuerung der Trafostationen Werkhof ERNE, Rheinsulz und Mittelsulz Nord
- Verpflichtungskredit per CHF 250'000.00 für Netzanpassungen bei zukünftigem Zubau von PV-Anlagen
- Verpflichtungskredit per CHF 639'000.00 als Zusatzkredit für die Sanierung der Liegenschaft Adler mit Ergänzungsantrag, dass der Stadtrat nach Abschluss der Sanierung den Verkauf im Stockwerkeigentum (ausser Stockwerk Sozialdienst) zu prüfen hat
- Verpflichtungskredit per CHF 90'000.00 für die Teilsanierung der Liegenschaft Hinterer Wasen 71
- Verpflichtungskredit per CHF 480‘000.00 für die Errichtung von PV-Anlagen auf den Gemeindeliegenschaften Schulhaus und Turnhalle Sulz sowie Werkhof Laufenburg
- Verpflichtungskredit per CHF 145'000.00 für den Ersatz der Wasserleitung beim Abwasserpumpwerk Rheinsulz
- Verpflichtungskredit per CHF 4.477 Mio. als Planungs- und Baukredit für den Wärmeverbund II
- Revidierte Anstaltsordnung der Spitex Regio Laufenburg rückwirkend per 01.01.2024
- Externe Betriebsführung der Elektrizitätsversorgung Laufenburg per 01.01.2025 und Kompetenzerteilung an den Stadtrat zum Vertragsabschluss
- Abgelehnt: Auslagerung des Tourist-Info an den Förderverein Tourismus Laufenburg per 01.01.2025 und Kompetenzerteilung an den Stadtrat zum Vertragsabschluss
Beschlüsse der Ortsbürgergemeindeversammlung
Die Ortsbürgergemeindeversammlung vom 17. Juni 2024 hat folgende Beschlüsse gefasst, die dem fakultativen Referendum unterstehen:
- Protokoll der letzten Versammlung vom 17. November 2023
- Rechenschaftsbericht 2023
- Jahresrechnung 2023
- Zurückgewiesen: Kompetenzerteilung an den Stadtrat für den Abschluss von Darlehens- und Pfandverträgen im Gesamtbetrag von CHF 500'000.00.
Zehn Prozent der stimmberechtigten Einwohner (für die Traktanden der Einwohnergemeinde) bzw. der Ortsbürger (für die Traktanden der Ortsbürgergemeinde) können bis zum 22. Juli 2024 verlangen, dass einer der genannten Beschlüsse der Urnenabstimmung zu unterziehen ist. Für die Einreichung des Referendums kann bei der Stadtkanzlei eine Unterschriftenliste unentgeltlich bezogen werden. Vor Beginn der Unterschriftensammlung kann die Liste der Stadtkanzlei zur Vorprüfung des Wortlautes des Begehrens eingereicht werden.
Name | Telefon | Kontakt |
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Stadtkanzlei | 062 869 11 00 | stadtkanzlei@laufenburg.ch |