Haupinhalt
Abmeldung
Sie verlassen unsere Stadt? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.
Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich innert 14 Tagen nach dem Wegzug bei unserem Schalter abmelden. Wenn Sie das Schweizerbürgerrecht besitzen, benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen:
- Meldebestätigung (Schriftenempfangsschein)
- Persönlicher Ausweis
Wenn Sie eine andere Staatsbürgerschaft besitzen, benötigen wir von Ihnen:
- Meldebestätigung (Schriftenempfangsschein)
- Ausländerausweis
Neu haben Sie die Möglichkeit, die Abmeldung online zu erfassen: Link eUmzug
Preis
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Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerdienste | 062 869 11 10 | einwohnerdienste@laufenburg.ch |