Die Geschäftsleitung ist verantwortlich für die Führung der Verwaltung. Sie ist das Bindeglied zwischen dem Stadtrat und der Verwaltung. Sie bereitet die Geschäfte für den Stadtrat vor und ist für die Umsetzung der Stadtratsbeschlüsse verantwortlich. Der Stadtschreiber II (Leiter Zentrale Dienste) nimmt an den Sitzungen des Stadtrates teil.
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