Haupinhalt
Was ist die Ortsbürgergemeinde?
Neben den Einwohnergemeinden gibt es im Kanton Aargau in vielen Gemeinden auch Ortsbürgergemeinden. Sie sind Körperschaften des öffentlichen Rechts mit beschränkter Zweckbestimmung und bestehen aus der Gesamtheit der Personen, die im Besitz des Ortsbürgerrechts sind und im Gebiet der entsprechenden Einwohnergemeinde wohnen.
Wie wird man Ortsbürger?
Merkblatt Ortsbürger
Formular Gesuch um Aufnahme in das Ortsbürgerrecht der Einwohnergemeinde
Gesetz über das Ortsbürgerrecht (OBüG)
Gesetz über das Kantons- und Gemeindebürgerrecht (KBüG)
Gesetz über die Ortsbürgergemeinden