Haupinhalt
Abmeldung / Wegzug ins Ausland
Haben Sie vor Ihren Hauptwohnsitz ins Ausland zu verlegen?
Bei einem Wegzug ins Ausland müssen Sie sich spätestens 14 Tage vor Ausreise persönlich am Schalter der Einwohnerdienste abmelden.
Falls Sie das Schweizer Bürgerrecht oder eine Niederlassungsbewilligung C besitzen, müssen Sie sich zusätzlich noch bei der Abteilung Steuern melden. Bitte nehmen Sie hierzu frühzeitig Kontakt auf:
Steuern
062 869 12 50
steuern@laufenburg.ch
Für die Abmeldung am Schalter mitzubringen sind:
- Schweizer Bürger/innen: Amtlicher Ausweis (Pass/ID)
- Alle anderen Staatsangehörigkeiten: Reisepass, Ausländerausweis
- Wegzugsadresse im Ausland
Nach erfolgter Abmeldung können wir Ihnen auf Wunsch eine Abmeldebestätigung aushändigen. Dieses Dokument benötigen Sie in der Regel um diverse Ausreiseformalitäten zu tätigen.
Haben Sie Fragen zu Ihrer Ausreise? Gerne beraten wir Sie auch telefonisch unter +41 62 869 11 10.
Preis
Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerdienste | 062 869 11 10 | einwohnerdienste@laufenburg.ch |