Haupinhalt
Kleinhandelsbewilligungen
Einzelanlässe von Landwirtschaftsbetrieben, Vereinen und ähnlichen Organisationen
Landwirtschaftsbetriebe sowie Vereine und ähnliche Organisationen dürfen Einzelanlässe
mit Wirtetätigkeit ohne Beizug einer Person mit einem Fähigkeitsausweis durchführen,
sofern die Durchführung solcher Anlässe als Nebentätigkeit des Betriebs, des Vereins
oder der Organisation erscheint. Unter Einzelanlässe sind Dorffeste, Musik- und
Turnerabende, andere Veranstaltungen, Fasnachts- und Tanzanlässe, Partys etc. zu
verstehen.
Sofern an einem solchen Einzelanlass Spirituosen abgegeben werden, ist dafür eine
Kleinhandelsbewilligung erforderlich.
Für Anlässe ab dem 1. März 2018 erhalten Sie die Kleinhandelsbewilligung bei der
Gemeindeverwaltung.
Die Wirtetätigkeit an einem Einzelanlass, unabhängig davon ob Alkohol ausgeschenkt wird
oder nicht, ist mindestens 10 Tage vor dem Anlass wie folgt zu melden:
a) der Gemeindeverwaltung (Anmeldung Wirtetätigkeit gem. § 6 Abs. 2 Gastgewerbever-
ordnung und eventuell Einholung Kleinhandelsbewilligung gem. § 11a GG) und
b) dem Amt für Verbraucherschutz (Meldepflicht nach Lebensmittelgesetzgebung)
Auf dem nachfolgenden Link finden Sie dazu das entsprechende Formular für Einzelanlässe:
Wenn Sie am Ende des vollständig ausgefüllten Formulars auf "senden" drücken, wird das
Formular elektronisch an das Amt für Verbraucherschutz in Aarau übermittelt. Bitte drucken
Sie das Formular zusätzlich aus und geben Sie es mindestens 10 Tagen vor dem
Anlass der Gemeindeverwaltung ab.
Gebühren
Anmeldung Einzelanlass
ohne Alkoholabgabe Prüfung: CHF 50.00
Alkoholabgabe für Spirituosen und Prüfung: CHF 50.00
Getränke mit Spirituosen 1. Tag CHF 30.00 / Folgetag CHF 10.00
mehrere Tage und mehrere Festwirtschaften:
CHF 250.00
Verlängerung Öffnungszeiten: CHF 50.00
Name | |||
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Merkblatt_Kommunale_Bewilligungen_nach_Gastgewerberecht.pdf (PDF, 205.08 kB) | Download | 0 | Merkblatt_Kommunale_Bewilligungen_nach_Gastgewerberecht.pdf |
Name | Telefon | Kontakt |
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Stadtkanzlei | 062 869 11 00 | stadtkanzlei@laufenburg.ch |