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Als Ersthundehalter/-in registrieren

Bei einer Ersthundehaltung müssen Sie sich als Hundehalter/-in in Ihrer Gemeinde registrieren. Die Gemeinde legt für Sie eine Personen-ID in der zentralen Hundedatenbank AMICUS an. AMICUS stellt Ihnen daraufhin anhand der Personen-ID Logindaten für diese Datenbank zur Verfügung.

Die Registrierung als Ersthundehalter/in kann neu direkt über das Smart Service Portal des Kanton Aargau erfolgen. 
 

Voraussetzungen

Sie wohnen aktuell in einer Aargauer Gemeinde und möchten erstmalig einen Hund halten.

Bitte beachten Sie, dass dieser Service ausschliesslich für die Registrierung als Hundehalter/-in angedacht ist. Ihr Hund muss in einem weiteren Schritt entweder durch den Züchter, den Tierarzt, das Tierheim oder den bisherigen Besitzer durch die Chip-Nummer im AMICUS mit Ihrer Personen-ID verknüpft werden. Hierzu ist sehr wichtig darauf zu achten, dass bei der Übernahme eines Hundes, dieser bereits gechipt ist.
 

Benötigte Unterlagen

Zusätzlich müssen bei der Übernahme eines Hundes folgende Dokumente an die Gemeinde zugestellt werden, falls diese bereits vorhanden sind:

 

  • Heimtierausweis / Hundeausweis oder Impfausweis (mit einer aktuellen Mikrochip-Nummer)
  • Besitzer eines Hundes mit erhöhtem Gefährdungspotential stellen der Gemeinde zusätzliche eine Kopie der Halteberechtigung des Kantonalen Veterinärdienstes zu
  • Für von der Hundetaxe befreite Hunde ist der entsprechende Nachweis gemäss § 22 der Verordnung zum Hundegesetz einzureichen

 

Fristen und Termine

Bitte bedenken Sie, dass Sie Ihren Hund innert 10 Tagen nach der Anschaffung bei Ihrer Gemeinde anmelden müssen. Damit Sie dies vornehmen können, wird der AMICUS-Account benötigt, welchen Sie mit diesem Service erhalten.