Haupinhalt

Anpassung provisorische Steuerrechnung

Die provisorische Steuerrechnung basiert grundsätzlich auf den Faktoren des Vorjahres. Haben sich diese wesentlich verändert, kann die prov. Steuerrechnung angepasst werden.

Die Anpassung der provisorischen Steuerrechnung können Sie mit dem untenstehenden Online-Formular verlangen.

Zusätzlich müssen Sie das Formular "Hilfsblatt für die Ausfertigung der provisorische Steuerrechnung" (siehe Link unten) ausfüllen und zusammen mit sachdienlichen Unterlagen (z. Bsp. alte/neue Lohnabrechnung, Rentenverfügung etc.) per Post oder per E-Mail an steuern@laufenburg.ch einreichen.

Aktionen

Bemerkung

Die provisorische Steuerrechnung basiert grundsätzlich auf den Faktoren des Vorjahres. Haben sich diese wesentlich verändert, kann die prov. Steuerrechnung angepasst werden.

Verfahren

Die Anpassung der provisorischen Steuerrechnung können Sie mit dem Online-Formular verlangen. Zusätzlich müssen Sie das Formular "Hilfsblatt für die Ausfertigung der provisorische Steuerrechnung" ausfüllen und zusammen mit sachdienlichen Unterlagen (z. Bsp. alte/neu Lohnabrechnung, Rentenbescheid etc.) per Post oder per E-Mail an steuern@laufenburg.ch einreichen.

Online-Formular

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