Haupinhalt

Drohnenflug innerhalb Siedlungsgebiet

Das Fliegen mit Drohnen im Siedlungsgebiet ist ab dem 01. Januar 2016 bewilligungspflichtig. Für die Ausstellung der Bewilligung ist der Gemeinderat zuständig. Diesbezüglich füllen Sie bitte das Gesuchsformular aus und reichen es bei der Abteilung Gemeindekanzlei ein.

Achtung: Gesuche zu privaten Zwecken werden nur in Ausnahmefällen mit nachvollziehbarer Begründung bewilligt.
Name
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