Haupinhalt

Hundekontrolle

Allgemeines

Das neue Hundegesetz ist seit 1. Mai 2012 in Kraft. Es schafft die Rahmenbedingungen für einen sicheren und verantwortungsbewussten Umgang mit Hunden und hat zum Ziel, das Zusammenleben von Mensch und Hund sowie den gegenseitigen Respekt von Nicht-Hundehaltenden und Hundehaltenden zu fördern.

An- und Abmeldung Hunde

Hunde ab dem Alter von 3 Monaten sind melde- und taxpflichtig.
Sämtliche Änderungen (Kauf, Verkauf, Halterwechsel, Wohnortswechsel, Tod) sind innerhalb von 10 Tagen der Gemeinde sowie der zentralen Hundedatenbank AMICUS zu melden.

Um den Hund einzulösen, bitten wir Sie mit folgenden Dokumenten bei uns vorzusprechen:

• Heimtierausweis (auch Heimtierpass oder Impfausweis genannt) inkl. Mikrochip-Nummer
• ggf. Halteberechtigung für "Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial" (siehe Merkblatt)
• Die Taxe von Fr. 120.00 bzw. Fr. 60.00 ist bar oder mit Karte zu begleichen.

Hundetaxe

Das Hundesteuerjahr dauert vom 1. Mai des laufenden Jahres bis zum 30. April des Folgejahres. Die bereits registrierten Hundehalter erhalten eine Rechnung für die Hundetaxe von Fr. 120.00.
Beim Kauf nach dem 01.11. ist die halbe Jahrestaxe zu bezahlen..

Bei Zuzug aus einem anderen Kanton, muss für den Kanton Aargau nochmals die volle (bzw. bei Zuzug nach dem 31. Oktober bis zum 30. April, die halbe) Steuer entrichtet werden.


Nützliche Links und Informationen

Veterinärdienst zum Hundegesetz
AMICUS

Name
Hunde_mit_erhoehtem_Gefaehrdungspotenzial.pdf (PDF, 3.57 MB) Download 0 Hunde_mit_erhoehtem_Gefaehrdungspotenzial.pdf
AMICUS_Uebersicht_Prozess_Hundehalter.pdf (PDF, 275.83 kB) Download 1 AMICUS_Uebersicht_Prozess_Hundehalter.pdf
Merkblatt_Informationen_zur_Hundehaltung_und_Hundesteuer.pdf (PDF, 93.97 kB) Download 2 Merkblatt_Informationen_zur_Hundehaltung_und_Hundesteuer.pdf