Haupinhalt
Abteilung Finanzen
Dienstleistungen
Die Abteilung Finanzen ist die Buchhaltungsabteilung der Stadt Laufenburg. Sie befindet sich im 1. Stock des Rathauses am Laufenplatz im Ortsteil Laufenburg.
Auf der Abteilung Finanzen werden folgende Gemeinde- und Verbandsrechnungen geführt:
- Einwohnergemeinde
- Ortsbürgergemeinde
- Kreisschule Regio Laufenburg
- Forst & Dienste Laufenburg-Gansingen
- Katholische Kirchgemeinde Laufenburg
- Pastoralraum
- Katholische Kirchgemeinde Sulz
- Fricktal Regio Planungsverband Laufenburg
- Gemeindeverband Bezirk Laufenburg
Integriert in die Gemeinderechnung der Einwohnergemeinde sind die Eigenwirtschaftsbetriebe Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung, Abfallbeseitigung und Elektrizitätsversorgung mit den Netzkosten und dem Energiehandel.
Die Abteilung Finanzen arbeitet mit der Gemeindesoftware ABACUS, NEST/IS-E. Der Buchhaltung angegliedert ist ein Kreditorenprogramm für Zahlungen sowie ein Debitorenprogramm für die Rechnungsstellung. Beide Programme dienen der elektronischen Verarbeitung. Die Lohnverarbeitung erfolgt mit dem integrierten Lohnprogramm.
Forderungen gegenüber der Stadt sind mit einer Rechnung auszulösen. Die Rechnung ist in der Regel an die entsprechende Abteilung (Verwaltung, Bauamt, Schule usw.) zu senden. Nach der Kontrolle durch die zuständige Person werden die visierten Rechnungen vom Gemeinderat zur Bezahlung freigegeben. Diese Kreditorenzahlungen werden von der Abteilung Finanzen periodisch und auf Zahlungstermin ausgelöst.
MWST-pflicht
Die Eigenwirtschaftsbetriebe Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung, Abfallbeseitigung, Elektrizitätsversorgung sowie der Zuschussbetrieb Forstwirtschaft unterstehen der MWST-pflicht. Bei der Rechnungsstellung ist daher auf die korrekte Anschrift zu achten.
Forderungen gegenüber der Stadt sind bis Ende November auszulösen. Ebenfalls bis Ende November sind von den Kommissionen jeweils die Sitzungslisten einzureichen. Die Bezahlung dürfte dadurch bis Ende Jahre geregelt sein.
Für von der Abteilung Finanzen in Rechnung gestellten Fakturen gilt in der Regel eine Zahlungsfrist von 30 Tagen netto. Ab dem Verfalltag wird ein Verzugszins von 5,0% berechnet.
In den Abteilungen Finanzen, Einwohnerdienste und Regionales Zivilstandsamt ist die Bezahlung von Gebühren auch bargeldlos möglich. Wir akzeptieren folgende Karten: EC, Postcard, MasterCard und Visa.
News
„Ein echter Schritt zu mehr Transparenz. Im Januar 2008 genehmigte die Konferenz der kantonalen Finanzdirektoren das neue Handbuch zum Harmonisierten Rechnungslegungsmodell für Kantone und Gemeinden HRM2. Damit soll in der Rechnungsführung von Gemeinden und Kantonen mehr Transparenz, bessere Vergleichbarkeit, höhere Verlässlichkeit und bessere Verständlichkeit erreicht werden. Leitlinie ist dabei – wie in der Privatwirtschaft – das True and Fair-view“-Prinzip. Mit dem HRM2 gelten erstmals für alle drei Staatsebenen, nämlich Bund, Kantone und Gemeinden, dieselben Rechnungslegungsgrundsätze.“ (Einleitung zum Bericht von Yvonne Hunkeler im „kommunal magazin“).
Das Gemeindeinspektorat beabsichtigt das neue Rechnungsmodell auf 2014 in allen Gemeinden des Kantons einzuführen. Die bereinigten Grundlagen für die Umsetzung werden in 5 Pilotgemeinden erarbeitet. In dieser Projektgruppe wirken nebst Birr, Brugg, Fislisbach auch die beiden neuen Fricktaler-Gemeinden Laufenburg und Mettauertal mit.
Steuerbezug
Die Abteilung Finanzen ist für den Steuerbezug verantwortlich. Nach der Veranlagung durch die Abteilung Steuern wird der Zahlungsverkehr durch die Abteilung Finanzen überwacht. Der Bezug erfolgt über das spezielle Zahlungskonto „Steuerbezug aargauische Gemeinden“. Die codierten Einzahlungsscheine verrechnen die Zahlung mit dem entsprechenden Steuerjahr.
Die periodisch geschuldeten Einkommens- und Vermögenssteuern sind bis zum 31. Oktober des Steuerjahres zu bezahlen. Die übrigen Steuern sind bis zum Ende des übernächsten Monates nach Zustellung der Veranlagung oder der provisorischen Rechnung zu zahlen.
Auf periodisch geschuldeten Einkommens- und Vermögenssteuern, die bis zum 30. April des aktuellen Steuerjahres bezahlt werden, wird für die Zeit bis zum Verfalltag ein Skonto gewährt.
Auf geschuldeten und geforderten Steuern, die bis zum Verfalltag nicht bezahlt sind, wird ohne Mahnung ein Verzugszins berechnet.
Zu Unrecht geforderte und bezahlte Steuern sind mit Vergütungszins zurückzuerstatten, soweit nicht ein Skonto gewährt worden ist. Der Vergütungszins wird am dem Datum der Zahlung berechnet.
Wenn Sie die finanzielle Belastung durch die Steuern auf mehrere Monate verteilen möchten, haben Sie folgende Möglichkeit:
Bestellen Sie bei der Abteilung Finanzen leere Einzahlungsscheine für die monatliche Bezahlung der Steuern bis zum 31. Oktober des Steuerjahres.
Ist es Ihnen ausnahmsweise nicht möglich, die Steuerforderung bis zum 31. Oktober zu begleichen vereinbaren Sie einen Zahlungsplan. Ratenzahlungen bzw. die Festsetzung neuer Zahlungsfristen sind mit der Abteilung Finanzen zu regeln. Ratenzahlungen und verlängerte Zahlungsfristen heben die Verzugszinsberechnung nicht auf, diese Fristberechnung wird damit nicht verändert.
Öffnungszeiten
Stadtverwaltung* |
Vormittag |
Nachmittag |
Montag |
08.00 - 14.00 Uhr |
|
Dienstag |
08.00 - 11.30 Uhr |
13.30 - 18.00 Uhr |
Mittwoch |
13.30 - 16.30 Uhr |
|
Donnerstag |
08.00 - 11.30 Uhr |
13.30 - 16.30 Uhr |
Freitag |
08.00 - 11.30 Uhr |
*das Tourist-Office hat nach wie vor separate Öffnungszeiten.
An folgenden Feiertagen bleibt die Abteilung Finanzen geschlossen:
-
Montag, 23. Dezember 2024 bis und mit Freitag, 03. Januar 2025 (Weihnachten und Neujahr)
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
---|
Name |
---|
Name | Download |
---|